1. Iserdag im Meldrvörn 29
Sonderausgabe: Prozess von Sigrun Gulljegere und Ratsentscheidung zu Gilde der Händler
Prozess am Großen Gildengericht
I. Zusammensetzung des Gerichts
Das Große Gildengericht trat in seiner erst kürzlich beschlossenen, erweiterten Form in Jarnheim zusammen, bestehend aus 15 unabhängigen Richtern:
Sieben Richter aus den Gilden (Ingenieure, Schmiede, Alchemisten, Heiler, Händler, Gelehrte, Askengard), die nicht dem jeweiligen Gildenrat angehören durften, sowie acht Richter aus den Städten des Reiches (je einer aus Austvaðaholl, Skjelhavn, Tunglhyse, Hólarvarde, Askeborg, Hrafnholt sowie zwei aus der Hauptstadt Jarnheim).
Gemäß der alten Rechtschreibung bedürfen schwere Strafen (Verstümmelung, Tod und als höchste Strafe Verbannung) einer Mehrheit aus Fünf von Sieben. Diese Regelung stammt aus der Zeit, als das Gericht lediglich aus den sieben Gildenrichtern bestand. Für das erweiterte Gericht von 15 Richtern liegt diese Quote daher bei mindestens 11 notwendigen Stimmen für ein schweres Urteil.
II. Verlesung der Anklage
Die Anklage wurde durch Ratsvorsteherin Liv Askehjul und den Gelehrten Vidar Skriftvakt vorgebracht. Der Rat warf Sigrun Gulljegere vor:
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des inneren Friedens: Gezielte Aufwiegelung der Bevölkerung in Askeborg gegen Elementargläubige.
Zerstörung von Eigentum und Kulturgut: Die Anstachelung eines Mobs, der den Tempel der Elemente in Askeborg bis auf die Grundmauern niederbrannte.
Billigung von Körperverletzung und Totschlag: Die Unruhen forderten Verletzte und Todesopfer unter den Elementargläubigen.
Vidar Skriftvakt brachte Zeugenaussagen und Beweise vor, die Gulljegeres direkte Befehlsgebung an Händlergilden-Mitglieder dokumentierten, um die gewalttätige Stimmung gezielt zu befeuern. Liv Askehjul betonte, dass Pragmatismus und Zusammenhalt das Überleben des Askenfolk sichern, während Gulljegeres Handeln fanatisch und spaltend gewesen sei.
III. Die Verteidigung
Der erfahrene Rechtsgelehrte und Skalde Rolf Harpslag trat als Verteidiger der Angeklagten auf. Harpslag bestritt die Taten nicht im Kern, argumentierte jedoch bezüglich der Motivation der Angeklagten.
Er führte an, dass Gulljegere stets im festen Glauben gehandelt habe, das Askenfolk vor einer gefährlichen, widernatürlichen Bedrohung zu schützen. Das plötzliche Auftreten der Elementarkräfte und das Ausbleiben der Hilfe durch die Gildengötter hätten eine existenzielle Krise ausgelöst. Gulljegere habe versucht, die alte Ordnung zu bewahren. Harpslag betonte, dass Gulljegeres diplomatische Erfolge und ihr jahrelanger unermüdlicher Einsatz für das Volk mildernd berücksichtigt werden müssten.
Sigrun Gulljegere selbst ergriff am Ende der Verhandlung das Wort. Sie zeigte keine offene Reue für ihre ideologische Überzeugung, betonte jedoch, dass sie nie den Untergang Jarnfjords gewollt habe, sondern dessen Stärke durch Einheit.
IV. Urteilsfindung
Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Die Schuld der Angeklagten an der Aufwiegelung und der daraus resultierenden Gewalt stand zweifelsfrei fest. Die Debatte drehte sich vornehmlich um das Strafmaß. Die Anklage forderte eine harte Bestrafung, um ein klares Exempel gegen Selbstjustiz und religiösen Extremismus zu statuieren.
Bei der Abstimmung über das Strafmaß der Verbannung aus dem Reich kam es zu folgendem Ergebnis:
Für die Verbannung: 14 Stimmen
Gegen die Verbannung: 1 Stimme (Der unabhängige Richter der Gilde der Händler)
Die benötigte Mehrheit von mindestens 11 Stimmen wurde damit deutlich übertroffen. Das Urteil fiel fast einstimmig aus.
Das Urteil lautet:
Sigrun Gulljegere wird in allen Anklagepunkten für schuldig befunden. Sie wird auf Lebenszeit aus Jarnfjord und allen Siedlungen des Askenfolk verbannt. In Anerkennung ihrer früheren Verdienste für das Reich und um ein Überleben in der Fremde zu ermöglichen, wird der Verurteilten ein seetüchtiges Schiff sowie ausreichend Ausrüstung und Proviant zur Verfügung gestellt. Es wird ihren engsten Getreuen aus der Gilde der Händler gestattet, sie aus freien Stücken und auf eigene Gefahr ins Exil zu begleiten.
VI. Schlussbemerkung des Gerichts
Mit diesem Urteil ist der Fall Sigrun Gulljegere juristisch abgeschlossen. Das Urteil tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft; die Einschiffung hat unter Aufsicht der Askengard im Hafen von Jarnheim zu erfolgen. Die zukünftige Stellung der Gilde der Händler, die bereits vorübergehend aus dem Gildenrat ausgeschlossen wurde, bleibt Gegenstand gesonderter politischer Verfahren des Rates der Gilden.
Verlautbarung des Rates der Gilden
Über die Neuordnung der Gilden und die Einbindung der magischen Künste in den Rat
I. Der Ausschluss der Gilde der Händler
Die jüngsten Ereignisse in Askeborg und der darauffolgende Prozess vor dem Großen Gildengericht haben tiefe Risse in unserer Gesellschaft offenbart. Die Gilde der Händler, einst eine tragende Säule unseres Überlebens und Wohlstands, hat durch ihre maßgebliche Beteiligung an der Aufwiegelung, der Zerstörung des Elementartempels und der Gefährdung unzähliger Leben bewiesen, dass ihre derzeitige Struktur und Führung nicht mehr die Werte des Rates vertreten.
Pragmatismus, Disziplin und das Streben nach dem gemeinsamen Wohl sind die Fundamente, auf denen wir unsere Gesellschaft im Aschenebel errichtet haben. Fanatismus und Hass haben in unserem Rat keinen Platz.
Der Rat der Gilden hat daher einstimmig beschlossen: Die Gilde der Händler verliert mit sofortiger Wirkung und dauerhaft ihren Sitz im Rat der Gilden.
Die Gilde wird nicht aufgelöst, da der Handel für unser Reich weiterhin von Notwendigkeit ist. Sie wird jedoch fortan den Status einer sonstigen Gilde ohne direkte Vertretung im Großen Rat bekleiden. Damit reiht sie sich bei den anderen ehrbaren, aber politisch nicht im Rat repräsentierten Gilden ein, wie etwa der Gilde der Bergleute, der Gilde der Weber oder der Gilde der Holzfäller und Zimmerleute.
II. Gründung der Gilde der Magie
Wir sind ein Volk der Wissenschaft, der Technik und des Verstandes. Doch wir sind auch ein Volk, das die Augen vor der Realität nicht verschließt. Die Rückkehr der Magie in unsere Welt ist eine unumstößliche Tatsache.
Wir haben die bemerkenswerten handwerklichen und schützenden Fähigkeiten der Rúnasmíðr (Runenschmiede) gesehen, die uns in Hrafnholt und darüber hinaus große Dienste erwiesen haben. Gleichzeitig haben die Vorfälle in Askeborg zweifelsfrei bewiesen, dass auch unter den Anhängern des Elementarglaubens unerklärliche, magische Wirkungen und Kräfte manifestieren.
Was existiert und nützlich ist, muss studiert, verstanden und zum Wohle des Askenfolk eingesetzt werden. Es darf weder gefürchtet noch unkontrolliert gelassen werden.
Um diese neuen Kräfte in unsere Gesellschaft zu integrieren und zu regulieren, verkündet der Rat hiermit die offizielle Gründung der Gilde der Magie.
Diese neue Gilde wird den freigewordenen Sitz im Rat der Gilden einnehmen. Sie hat den Auftrag, das magische Wissen zu bündeln, die Ausbildung von Magiebegabten zu überwachen und sicherzustellen, dass sowohl die runenmagischen als auch die elementarmagischen Praktiken sicher und effizient für Jarnfjord genutzt werden. Sie vertritt fortan alle Rúnasmíðr sowie die magisch Begabten und Gelehrten der Elementarkräfte.
III. Die Führung der Gilde der Magie
Um die beiden großen Strömungen dieser neuen Disziplin zu vereinen, hat der Rat vorerst folgende Führungspersonen ernannt:
Vorsteherin Eira Stormkallar, Leiterin des im Wiederaufbau befindlichen Tempels der Elemente in Askeborg und Sprecherin der Elementargläubigen
Stellvertreter Alrek Galdrstein, erster Rúnasmíðr der neuen Generation nach dem Aschenfall
Sobald sich aus den Vertretern der Rúnasmíðr und der Elementargläubigen ein Gildenrat gebildet hat, liegt es an diesem Rat, diese Entscheidung entweder zu bestätigen oder aber eine eigene Entscheidung zu treffen.